Auf dieser Seite findest du die wesentlichen Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz sowie unsere Lösungen bzw. Lösungspakete zum KHZG.

Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)?

Der Bund stellt ab dem 1. Januar 2021 ein Investitionsprogramm mit 3 Milliarden Euro für deutsche Krankenhäuser bereit. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll den Kliniken den Ausbau moderner Notfallkapazitäten, die Digitalisierung sowie bessere IT-Sicherheit ermöglichen. Die Bundesländer ergänzen diese Investitionsmittel mit zusätzlichen 1,3 Milliarden Euro.
Wir geben dir auf dieser Seite einen ersten Überblick über die Regularien sowie Zeitleisten, sowohl für Antragstellung als auch für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.


Können alle Kosten für Lösungspakete zum KHZG gefördert werden?

Für die Umsetzung wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfond eingerichtet, in dem ab 01.01.2021 die Fördergelder von 3 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Förderung des Bundes deckt dabei max. 70 % der Kosten der Maßnahmen. Die restlichen 30 % müssen die Länder oder die Krankenhausträger übernehmen.
Mindestens 15 % der Fördermittel müssen Kliniken für die Verbesserung der Informationssicherheit verwenden.


Welche zeitlichen Fristen gibt es?

Zeitplan zum KHZG, Information zu Fristen
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/processed/9/7/csm_Krankenhauszukunftsfonds_Zeitplanung_d62639a737.png

Konkrete Vorgabe, bis wann die einzelnen Maßnahmen zum Krankenhauszukunftsgesetz abgeschossen sein müssen, existieren nicht. Allerdings müssen Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall hinnehmen, sofern das Krankenhaus nicht sämtliche in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 (d.h. beantragte Förderungen in den Fördertatbeständen 2 bis 6) der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt.


Unsere Lösungspakete zum KHZG je Fördertatbestand

Hier findest du die Fördertatbestände des Krankenhauszukunftsgesetzes:

  • Fördertatbestand 1 – Technische/informationstechnische Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses
  • Fördertatbestand 2 – Patientenportal (inkl. Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, Entlass- und Überleitungsmanagement)
  • Fördertatbestand 3 – Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (inkl. digitale Dokumentation sowie Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen)
  • Fördertatbestand 4 – Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (clinical decision support system – CDSS)
  • Fördertatbestand 5 – Medikation bzw. Digitales Medikationsmanagement
  • Fördertatbestand 6 – Digitale Leistungsanforderung (Order Entry, Leistungsstellenmanagement)
  • Fördertatbestand 7 – Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme
  • Fördertatbestand 8 – Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen
  • Fördertatbestand 9 – Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke

Schaue dir gerne unsere Lösungen für die einzelnen Fördertatbestände im Detail an, indem du auf einen der nachfolgenden Buttons klickst (der Bereich befindet sich noch im Aufbau).

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